(Rechtliche Angaben / 04)

AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der FLINT (im Folgenden „FLINT" oder „wir"), vertreten durch Justin Roth, Zum Tiefen Weg 1, 14959 Trebbin, Deutschland, mit Büro in der Wattstraße 11, 14482 Potsdam. Sie gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie gegenüber Verbrauchern, sofern nicht abweichend vereinbart.

2. Leistungsgegenstand

FLINT entwickelt und betreibt digitale Mitarbeiter sowie automatisierte Geschäftsprozesse für Unternehmen. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und etwaigen Leistungsbeschreibungen. Technische Details, Einsatzgebiete und Integrationsziele werden im Einzelfall vereinbart.

FLINT erbringt Leistungen vollständig remote und deutschlandweit. Sämtliche Leistungen richten sich nach dem vereinbarten Nutzungszweck und den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen sowie Systemzugängen.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch FLINT zustande. Angebote von FLINT sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung zwei Wochen ab Abgabe gebunden.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt FLINT die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Er sichert zu, dass alle übermittelten Inhalte und Daten rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

Stehen Informationen oder Zugänge nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und verzögert sich dadurch die Leistung, ist FLINT nicht in Verzug. Etwaige Mehraufwendungen werden entsprechend berechnet.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Bei laufenden Leistungen (z. B. Betrieb und Betreuung digitaler Mitarbeiter) wird ein monatliches Entgelt vereinbart. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.

6. Mitwirkung und Abnahme

Der Auftraggeber wirkt bei der Erbringung der Leistungen mit, insbesondere bei der Prüfung und Freigung von Konfigurationen, Texten und Prozessen. Sobald eine Leistung oder ein Abschnitt fertiggestellt ist, wird dieser zur Abnahme freigegeben. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Werktagen schriftlich konkrete Mängel rügt.

7. Gewährleistung

FLINT gewährleistet, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen mit den vereinbarten Eigenschaften übereinstimmen. Mängel sind FLINT unverzüglich schriftlich anzuzeigen und zu beschreiben. FLINT ist berechtigt, zunächst nachzubessern.

Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Abnahme, soweit nicht ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.

8. Haftung

FLINT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von FLINT oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und bei Übernahme einer Garantie.

Im Übrigen haftet FLINT bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FLINT nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

9. Nutzungsrechte

FLINT räumt dem Auftraggeber an den für ihn erstellten Inhalten und Konfigurationen ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglichen Zweck ein. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung durch FLINT. Rechte an vorbestehenden Komponenten, Frameworks und Werkzeugen bleiben bei FLINT.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung sowie den getroffenen Vereinbarungen, insbesondere einem Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist Justin Roth, handelnd unter FLINT.

11. Laufzeit und Kündigung

Einmalige Leistungen enden mit der Abnahme. Laufende Leistungen (z. B. Betrieb digitaler Mitarbeiter) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündbar, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als der gewährte Schutz nicht durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Gerichtsstand ist Potsdam, soweit der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende wirksame Regelung.